Einführung der CO2-Maut ab dem 1. Dezember 2023
Ab dem 1. Dezember 2023 wird die Lkw-Maut in Deutschland um ein neues Tarifmerkmal erweitert: die CO2-Emissionsklassen. Für alle Fahrzeuge über 7,5 Tonnen wird demzufolge zusätzlich zur bestehenden Straßengebühr ein Mautteilsatz für den CO2-Ausstoß hinzugerechnet. Pro Tonne CO2 wird ein Aufschlag in Höhe von 200 Euro fällig. Wie sich die Mautsätze für Fahrzeuge mit der Emissionsklasse 1 verändern, können Sie hier nachlesen.
Ausweitung der Mautpflicht ab dem 1. Juli 2024
Ab dem 1. Juli 2024 müssen alle Fahrzeuge über 3,5 Tonnen für die Nutzung von Bundesfernstraßen Maut zahlen. Dies betrifft sowohl Solofahrzeuge als auch Fahrzeugkombinationen, bei denen das Motorfahrzeug dieses Gesamtgewicht aufweist.
Da es sich um gesetzliche Vorgaben handelt, liegen die beschlossenen Änderungen nicht im Einflussbereich von inTime und müssen an ihre Kunden weiterberechnet werden. Für weitere Informationen steht Ihnen inTime gerne zur Verfügung.